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News: Neue Strukturen im Service-Zentrum Süd

LBV U

Wir sind stets bemüht, unseren Service für Sie zu erweitern und zu verbessern. Die mittlerweile erreichte Größe der LBV-U hat eine Umorganisation und Anpassung der Strukturen erforderlich gemacht. Wir haben unsere Arbeitsabläufe optimiert und unsere telefonische Erreichbarkeit erhöht.



Über die zentrale Rufnummer

07524 – 9752-0

 

erreichen Sie zukünftig in einer Ringschaltung folgende Mitarbeiter/Innen:

Frau Haas, Versicherungskauffrau

Frau Koch, Versicherungskauffrau

Herr Forner, Versicherungsfachwirt.

Diese Mitarbeiter/Innen helfen gerne bei Vertragsänderungen, Vertragsanpassungen sowie Terminvereinbarungen mit ihrem Außendienstmitarbeiter. Sollten Sie ein Angebot für eine bestimmte Versicherung wünschen, können Sie dies direkt bei den o.g. Mitarbeitern anfordern.

 

Die telefonische Erreichbarkeit wird wie folgt gewährleistet sein:

 

Mo. – Do.  7.00 bis 17.00 Uhr

Fr.             7.00 bis 16.00 Uhr

 

So stehen wir ihnen täglich 10 Stunden durchgehend zur Verfügung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes werden ihnen in allen Versicherungsfragen, Fragen der Altersvorsorge oder Investmentanlagen beratend und unterstützend zur Seite stehen.

 

Der Investmentbereich wird zukünftig von unserem Mitarbeiter Herr Baumann, Finanzwirt und Masterconsultant in Finance, betreut. Er ist für Sie unter der Nummer 07524 – 9752-75 erreichbar.

 

Im Kfz-Büro stehen ihnen unsere alt bewährten Mitarbeiterinnen, Frau Paal und Frau Brauchle, unter der Telefonnummer 07524 – 9752-53 / -63 für alle Versicherungsfragen und Schäden rund um Kfz, Schlepper, LKW, Anhänger etc. zur Verfügung.

 

Meldungen und Unterstützung in allen anderen Schadensfällen bietet ihnen Herr Lambertz, Rechtsanwalt, unter der Rufnummer 07524 – 9752-73. Insbesondere bei Großschäden sowie Unfall- und Berufsunfähigkeitsfällen steht ihnen eine kompetente und qualifizierte Schadenunterstützung zur Verfügung. Eine vorläufige rechtliche Beurteilung, eine Unterstützung und Beratung sowie die Korrespondenz mit den Versicherungsgesellschaften wird ihnen abgenommen. Ein zusätzlicher Service ihrer LBV-U!

 

2. Altersversorgung

Die Altersversorgung ist bei den wenigsten ausreichend gesichert!

Für Nebenerwerbslandwirte, also in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, fällt das langfristige Bruttorentenniveau von 48% auf ca. 38-40%, also um insgesamt fast 20%. Da die gesetzliche Rentenversicherung bereits vorher beträchtliche Einbußen hinnehmen musste, ist sie schon seit längerer Zeit keine Vollversorgung im Alter mehr. Diese neuerlichen langfristigen Kürzungen führen zu weiteren dramatischen Rentenreduzierungen.

Die Landwirtschaftliche Alterkasse bietet zu dem nur eine Grundabsicherung. Als komplette Altersabsicherung war sie nie gedacht. Zukünftig ist auch hier mit realen Rentenkürzungen zu rechnen.

 

Experten warnen vor einer Altersarmut!

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und ein sogenanntes Drei-Schichten-Modell eingeführt.

Schicht 1  -  Basisversorgung:

Bestandteile: gesetzliche Rente, Landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgung und Basisrentenversicherung

Schicht 2  -  Zusatzversorgung:

Bestandteile: betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente

Schicht 3  -  Restversorgung:

Bestandteile: Neuverträge von Lebens- und Rentenversicherungen

 

3. Altersversorgung mit der Basisrente

Diese Basisrente ist eine steuerlich geförderte private Rentenversicherung, die eine lebenslange monatliche Rente garantiert. Von besonderem Interesse ist die Basisrente für Selbstständige. Beiträge zur Basisrente gelten steuerlich als Aufwendungen für die Altersvorsorge. Von diesen Altersvorsorgeaufwendungen kann der Steuerpflichtige einen jährlich um 2% steigenden Beitrag absetzen. Im Jahr 2006 sind es 62% und im Jahr 2025 schließlich 100% der Beiträge. Der steuerlich geltend zu machende Höchstbeitrag beträgt im Jahr 2006 für Ledige 12.400 EUR und für Verheiratete 24.800 EUR und steigt bis zum Jahr 2025 auf 20.000 EUR für Ledige und 40.000 EUR für Verheiratete.

Dies kann für Sie einen erheblichen Steuervorteil bedeuten.

 

Zwischenzeitlich gibt es Vertragsvarianten, bei welchen Sie einen monatlichen Beitrag zu ihrer Basisrente während der gesamten Laufzeit einzahlen. Sie können aber auch Varianten wählen, bei denen Sie in guten Jahren hohe Beiträge (monatliche oder einmal jährlich) bzw. in wirtschaftlich schlechten Jahren niedrige Beiträge einzahlen. Bei der Produktwahl sind klassische Anlageformen denkbar (hohe Sicherheit), klassische Anlage und die Überschüsse in Fondsanlagen, Fondsanlagen mit Beitragsrückgewähr und Sicherheitskonzept bzw. reine Fonds-anlagen. All diese Möglichkeiten, je nach Sicherheitsbedürfnis oder Risikobereitschaft, können Sie wählen.

  

Die Vorteile der Basisrente sind:

1.      Hohe Absetzbarkeit in der Ansparphase

2.      Attraktiver Förderrahmen

3.      Erstmals Absicherung der Berufsunfähigkeit mit Steuerspareffekt

4.      Vererbbarkeit geregelt

5.      Alle Anlageformen sind möglich

 

Die Basisrente als Kapitalanlage (letztes Steuersparmodell)

Ein Selbstständiger ist heute 55 Jahre alt und investiert in den kommenden 5 Jahren jeweils 20.000 EUR in einer Basisrente. Seine zu erwartende Rente beträgt hieraus 481 EUR. Wie hoch ist die Rendite der Basisrente als Kapitalanlage, wenn er mit seinem Einkommen beim Spitzensteuersatz liegt?

Antwort: Gesamtrendite 11,22%

 

Nutzen Sie diese Gelegenheit sich eine vom Staat besonders geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Nehmen Sie dabei die hohen steuerlichen Vergünstigungen und die daraus erreichte hohe Gesamtrendite mit.

 

Natürlich muss jeder einzelne Beispielsfall errechnet werden. Diese Berechnung führen wir bei ihnen kostenlos durch. Wir suchen ihnen gut bewertete kapitalstarke Anbieter heraus, die die besten und innovativsten Produkte am Markt anbieten. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

 

4. Jetzt noch die Zulagen für die Riester-Rente 2006 sichern

Am 01.01.2002 wurde die sogenannte kapitalgedeckte Altersvorsorge mit attraktiver staatlicher Förderung eingeführt:

1.      Grund- / Kinderzulage

2.      zusätzlicher Sonderausgabenabzug

 

Zulagenförderung (Grund- / Kinderzulage) im Rahmen der ergänzenden Altersvorsorge

 

                                               ab 2006 / 2007                                            ab 2008

Grundzulage                         114 EUR                                           154 EUR

 

Kinderzulage                        138 EUR                                           185 EUR

 

Ein berechtigtes Ehepaar mit 3 Kindern erhält deshalb folgende Zulage:

Grundzulage: 2 x 114 EUR = 228 EUR

Kinderzulage  3 x 138 EUR = 414 EUR

Summe                                      642 EUR

Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Steuerersparnis durch Sonderausgaben-Abzug möglich.

 

Welches Modell für Sie günstiger ist bzw. welche Möglichkeiten und Varianten in beiden Bereichen zur Verfügung stehen, sagt ihnen unser Mitarbeiter gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

 

 



Dienstag, 21 November 2006 (10:59:06) CET