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In zeitgemäßen Betriebshaftpflichtversicherungen ist das so genannte konventionelle Produkthaftpflichtrisiko, also Personen- und Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurde, versichert. Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Produkte beim Abnehmer entstehen, sind über die Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dies gilt auch dann, wenn dem Produkt eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Diese Vermögensschäden können z.T. über eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt werden. |
