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Die Rechtsschutzversicherung nimmt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahr und übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Dabei kann es sich um die gesetzliche Vergütung des beauftragten Rechtsanwaltes handeln. Darüber hinausgehende Vergütungsabsprachen werden nicht ersetzt. Ersetzt werden Gerichtskosten, auch Entschädigungen für Zeugen und Gutachter. Kosten der gegnerischen Partei und für die Vollstreckung des Urteils, Kosten für Verfahren bei Verwaltungsbehörden, usw. Diese Kosten werden in dem Umfange ersetzt, wie sie der Versicherungsnehmer zu tragen hätte. Die Rechtsschutzversicherung hat nur die erforderlichen Kosten zu ersetzen, d.h. dass die Kosten für Vergleiche, also gütliche Einigungen der Parteien, nicht von der Versicherungsgesellschaft getragen werden. |
