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Als an sich eigenständige Versicherung ist sie in zahlreichen Betriebshaftpflichtversicherungs-arten prämienfrei eingeschlossen. In allen anderen Fällen ist sie separat abzuschließen.

In der Regel entfällt bei Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit die Möglichkeit der Mitversicherung in der elterlichen Haftpflichtversicherung. Beim Generationswechsel kann der Altenteiler bei den meisten Versicherern nur dann prämienfrei eingeschlossen werden, wenn er seinen ständigen Wohnsitz auf der Betriebsstätte hat. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, müssen sich die Betroffenen um eigene private Haftpflichtversicherungen bemühen. Diese können den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen durch beitragspflichtige Zusatzbausteine angepasst werden.

Unser Mitarbeiter erläutern Ihnen gerne die Abgrenzungsvorschriften und sorgen damit für Ihren richtigen Versicherungsschutz.