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Soziale Absicherung und Versorgung

Grundlage einer jeglichen Altersvorsorge sind die gesetzlichen Rentenversicherungen; für pflichtversicherte Beschäftigte (Arbeitnehmer) die Deutsche Rentenversicherung, für Haupterwerbslandwirte und –bäuerinnen die Landwirtschaftliche Alterskasse. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in den letzten Jahren viel geschrieben. Die Wissenschaftler haben sich zu Wort gemeldet und der Bundesregierung nachhaltig eine Sanierung der Sozialver-sicherungssysteme empfohlen. Vieles ist in den letzten Jahren geschehen, einige Hausaufgaben hat der Gesetzgeber noch zu bewältigen. Das Problem: der doppelte Alterungsprozess - länger arbeiten für weniger Rente. Es gibt keine Alternative!
Die Rente mit 67 reduziert das Bruttorentenniveau bis 2035 um 7,2% und zwar unab-hängig davon, ob man länger arbeitet oder nicht. Der Nachhaltigkeitsfaktor reduziert das Rentenniveau um etwa 14-15% (incl. Nachholfaktor). Das langfristige Brutto-rentenniveau fällt von 48 auf ca. 38-40%, also um fast 20%.

Dass man für das Alter vorsorgen muss, steht heute in jeder Zeitung und Illustrierten. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten und Förderungen eingeführt. Grundlage ist das sogenannte Drei-Schichten-Modell

 


Grundvorsorge - Schicht I

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Basis der Altersvorsorge für abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmer). Bekanntlich kann die gesetzliche Altersversorgung nicht als volle, während des aktiven Berufslebens erzielte Einkommen ersetzen. Die am 01.01.2005 eingeführte Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz führt zu einem weiteren Absinken der Nettorenten. Besonders belastet werden die Jahrgänge 1950 bis 1965. Sie müssen ihre jährliche Sparleistung auf bis zu 10,3% steigern, wenn sie ein Rentenniveau von 70% erreichen möchten. In der Landwirtschaftlichen Alterskasse ist der Rentenanspruch derzeit pro gezahltem Beitragsjahr bei 12,13 EUR im Monat.

Beispiel:
Ein verheirateter Landwirt, der vom 01.07.65 bis 30.06.2005 Beiträge entrichtet hat, erhält ab 01.07.2007 eine Altersrente von 485,04 EUR. Seine gleichaltrige Ehefrau, die ebenfalls bis zum 30.06.2005 Beiträge gezahlt hat, 369,61 EUR im Monat; beide zusammen 854,95 EUR im Monat.
Berücksichtigt wurde noch nicht der Abzug für die Krankenversicherung der Rentner sowie eine eventuell anfallende Steuer. Dies hängt vom Gesamteinkommen ab.


Ermittlung der Versorgungslücke bis zum Rentenbeginn
Gesetzliche Rente + mögliche Einnahme aus Vermietung und Verpachtung + mögliche Zinserträge + sonstige Vermögenswerte, sowie Auszahlungen aus Lebensversicherungen oder Privatrenten = Einnahmen zu Beginn des Rentenein-tritts.
minus Ausgaben: Mietzahlung oder Instandhaltungskosten für das eigene Haus, Kosten für die Lebenshaltung, sonstige finanzielle Verpflichtungen, Steuern, Strom-Wasser-Heizung, Kfz usw. = verfügbares Monatseinkommen.

Letztlich muss jeder selbst bestimmen, welches Einkommen für ihn im Alter notwendig ist, um seine Ausgaben zu bestreiten, seine Verpflichtungen zu erfüllen und seinen selbstdefinierten Lebensstandard zu finanzieren, ob mit oder ohne Luxus.

Gehen wir von einer Erwartungshaltung von 1.000 EUR pro Person aus, bedeutet dies für ein Ehepaar 2.000 EUR im Monat. Natürlich muss, wenn man die Rentenan-sprüche auf das Endalter 65 oder zukünftig gar 67 berechnet, finanzmathematisch die Inflationsrate eingerechnet werden. Zusätzlich muss die Rente dann jährlich ab Rentenbeginn etwa 2-3% steigen. Wichtig ist es, seine Versorgungswünsche rechtzeitig zu definieren und zu berechnen, damit es im Rentenalter kein böses Erwachen gibt. Hierzu ist eine individuelle Altersvorsorgeplanung notwendig, am besten durch einen unabhängigen Fachmann.

Änderung des „Drei-Säulen-Systems“ in das „Drei-Schichten-Modell“
Alterseinkünftegesetz im Überblick

Der Gesetzgeber hat dies erkannt und eine Reihe von Fördermöglichkeiten bzw. steuerliche Entlastungen beschlossen.
Grundvorsorge, Schicht I, bedeutet, die steuerliche Abzugsfähigkeit zur Grundvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, Landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungswerke und zur neuen kapitalgedeckten Leibrentenversicherung) in Jahresstufen bis max. 20.000 EUR pro Person. Bei Verheirateten also max. 40.000 EUR. Davon sind derzeit 64% abzugsfähig (jährlich 2% steigend).
In einer Übergangsphase wird die sogenannte „Günstigerprüfung“ vom Finanzamt von Amtswegen durchgeführt. Dabei wird altes und neues Recht verglichen; das für den Steuerpflichtigen bessere kommt zur Anwendung. Beiträge zu einer privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung werden dann gefördert, wenn der Vertrag folgende Versorgungskriterien erfüllt:

  • Zahlung einer monatlichen auf die Person des Steuerpflichtigen bezogenen, lebenslangen Rente
  • Rentenzahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Anwartschaften sind nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (Auszahlung nicht in einem Betrag).

Diese steuerlich begünstigten, privaten Leibrentenversicherungen können durch Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder Hinterbliebenenversorgung, ergänzt werden.


Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ergeben sich dadurch weitere steuerliche Möglichkeiten, eine Altersversorgung aufzubauen.

Steuerliche Behandlung von Alterseinkünften
Ab 2005 unterliegen Altersrenten aus der Grundversorgung, Schicht I, zu 50% der Besteuerung. Dies gilt für alle Bestandrenten sowie die in diesem Jahr erstmals gezahlten Renten. Der besteuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzuge-kommenden Jahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2%-Punkten auf 80% und anschließend in Schritten von 1%-Punkt bis zum Jahre 2040 auf 100% angehoben. Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Rente wird auf Dauer festgeschrieben. Festgeschrieben wird jedoch nur der absolute Euro-Betrag, so dass jede Rentenanpassung in die Besteuerung mit hineinwächst. Der Besteuerungsanteil gilt einheitlich und damit auch für die Renten selbstständig Tätiger und nicht pflichtversicherter Personen. Die Festschreibung gilt erst ab dem Jahr, das auf das Jahr des ersten Rentenbezugs folgt.

Somit ist aus steuerlicher Sicht zu Beginn eine höhere und gleichbleibende Alters-rente zu bevorzugen. Wegen der hohen Freibeträge ist in unserem Beispielsfall bei einer monatlichen Rentenanwartschaft aus Schicht I für das Ehepaar in Höhe von ca. 2.000 EUR, später keine Steuer (nach derzeitigem Recht) fällig. Es gilt ein Grundfrei-betrag von 7.664 EUR / Person.

Die besten Basisrenten
Das Analysehaus Franke & Bornberg aus Hannover hat über 100 Tarife für die Basisrente unter die Lupe genommen und dabei große Unterschiede festgestellt.
Viele Spitzenanbieter wurden dabei aber nicht gefunden. Die Bestnoten (fff) erhielten gerade einmal fünf Anbieter bei der klassischen Leibrentenversicherung aus der ersten Schicht der Altersvorsorge. Dazu kommen 8 Top-Produkte von Fondsrenten und zwei Anbieter von Hybrid-Produkten. Bei den Ratings wurde besonderes Augen-merk auf die Flexibilität der Versicherungen und deren Garantien gelegt. Dabei bedeutet Flexibilität, dass die Basisrente an einem sich ändernden Bedarf des Versicherten angepasst werden kann.


Flexible oder starre Zuzahlungsmöglichkeiten
Eine große Rolle spielten auch die Möglichkeiten von Zuzahlungsbedingungen. Ein Selbstständiger, der seine Gewinnsituation in den nächsten Jahren noch nicht genau abschätzen kann, braucht flexible Zuzahlungsmöglichkeiten, um seine Spielräume
voll zu nutzen. Das bedeutet, er beginnt mit einem laufenden, eher niedrigen, Beitrag und kann dann in den Folgejahren jährlich, je nach Gewinnsituation, über größere Zuzahlungen entscheiden, um somit die Möglichkeit der Steuerersparnis und der daraus resultierenden Altersvorsorge profitieren. Bewertet wurden auch Garantien und der Rentenfaktor.
Positiv bewertet wurden Anbieter, die einen festen Rentenbetrag oder Rentenfaktor (ohne Wenn und Aber) garantieren und sich zudem verpflichten, bei Rentenbeginn zu prüfen, ob die dann geltende Rechnungsgrundlage sogar noch eine höhere Rente ergeben könnte. Da es hier große Unterschiede im Bedingungswerk und auch in den Renditen gibt, ist es ganz besonders wichtig, die Anbieter vorher zu prüfen.

Auf der Seite der Versicherten stehen Versicherungsberater und Versicherungsmakler. Auf der Seite der Versicherungsgesellschaften stehen Angestellte und Versicherungsvertreter, sogenannte Versicherungsagenten. Dies ergibt sich auch aus der neuen EU-Vermittlerrichtlinie. In das Register müssen sich alle eintragen lassen. Der Kunde, d.h. der Versicherte, kann somit sehen, auf welcher Seite sein Vertrauter steht.

Schicht II
In Schicht II finden wir die betriebliche Altersversorgung und die zertifizierte Altersvorsorge (Riester-Rente). Wegen der Komplexität wird die betriebliche Altersversorgung und deren Neuerungen in diesem Artikel nicht behandelt.

Zertifizierte Altersvorsorge (Riester-Rente)
Unmittelbar Förderberechtigte sind Personen, die im Beitragsjahr – zumindest teilweise – unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Ebenso förderberechtigt sind auch Mitglieder der Landwirtschaftlichen Alterskasse sowie Selbstständige, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, Kinder-erziehende in den ersten 36 Monaten nach Geburt des Kindes, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenver-sicherung verzichtet haben, sowie Beamte.
Mittelbar förderberechtigt sind Ehegatten, die nicht selbst förderberechtigt sind, deren Ehegatten jedoch unmittelbar zulageberechtigt sind.
Förderfähige Produkte sind:

  • Rentenversicherungen und Kapitalisierungsprodukte
  • Investmentfonds mit Auszahlungsplänen und Restkapitalverrentung
  • Produktgestaltungsanforderungen sind laufende Beitragszahlung
  • Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Beitragsgarantie zu Rentenbeginn
  • lebenslange gleichbleibende oder steigende monatliche Altersrente

Staatliche Förderungen sind

  • Zulage
  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Sonderabgabenabzug (zusätzliche Steuerersparnis im Rahmen der Einkommenssteuer möglich). Es wird eine Günstigerprüfung vorgenommen.

Der Mindesteigenbeitrag beträgt 3% im Jahre 2007, ab 2008 4% des Einkommens,
maximaler förderfähiger Betrag beläuft sich 2007 bis zu 1.575 EUR, ab 2008 bis 2.100 EUR.

Zulagen:

  • 2007 Grundzulage 114 EUR pro Person, ab 2008 154 EUR je Förderberechtigten
  • Kinderzulage pro Kind: 2007 138 EUR, 2008 185 EUR

Besteuerung der Leistung ist bei Rentenbezug die volle Rente (Höhe).

Gerade für kinderreiche Familien mit niedrigem Einkommen oder Personen mit hohem Steuersatz ist die Riester-Rente besonders interessant. Bei hoher Förderung bzw. hoher steuerlicher Absetzbarkeit kann die Rendite durchaus einen zweistelligen Prozentsatz erreichen.


Private Vorsorge und Vermögensaufbau - Schicht III
Für private Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vom 01.01.2005 an abgeschlossen wurden, gilt:

  • die Versicherungsbeiträge sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig
  • die Erträge aus Kapitalauszahlungen sind nicht mehr steuerfrei
  • steuerpflichtig ist die Differenz zwischen der Kapitalauszahlung und der Summe der eingezahlten Beiträge zur Hauptversicherung (= Ertrag)

Ausnahme: bei Kapitalauszahlungen nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss wird nur die Hälfte der Erträge besteuert. Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommens-steuerveranlagung und der Verwendung des persönlichen Steuersatzes. Wichtig: Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die bis dahin gültigen Voraussetzungen erfüllt haben, bleiben steuerfrei.

Rentenleistungen unterliegen der abgesenkten Ertragsanteilsbesteuerung. So sind zum Beispiel bei permanenten Leibrenten der Ertragsanteil von 27 auf 18% im Alter von 65.

Investments
Eine interessante Alternative zum Aufbau einer Altersvorsorge ist das Investment-sparen. Dabei ist besonders der Coast-Everage-Effekt zu erwähnen. Die meisten Fondsgesellschaften räumen für ihre Fonds die Möglichkeit des regelmäßigen Sparens ein. Dabei legen sie stets gleichbleibende Beiträge in regelmäßigen Zeitabständen an. Die Sparraten werden vom Girokonto abgebucht. Die Zeitabstände können monatlich, viertel- oder halbjährlich sein. Der große Vorteil für den Investmentsparer besteht darin, dass sie beim Fondssparplan keinerlei Verpflichtung eingehen. Sie können jederzeit die Höhe ihrer Sparplanrate ändern. Gleichzeitig erzielen sie beim konstanten Durchhalten, vor allem bei Aktienfonds, Wertsteigerungen, die mit anderen Sparalternativen nicht möglich sind. Wichtig dabei ist, das Vermögen weit zu streuen. Kaufen Sie niemals Fonds nur von einer Fondsgesellschaft. Eine Ausnahme bieten gute vermögensverwaltende Dachfonds, die 10 bis 20 Zielfonds beinhalten. Die Verteilung auf verschiedene Fonds in verschiedenen Märkten und verschiedenen Risikoklassen ist der Idealzustand. Dabei unterscheiden wir Geldmarkt-, Renten-, offene Immobilienfonds, gemischte Fonds und Aktienfonds. Sie sind in verschiedenen Risikoklassen. Bevor Sie mit dem Fonds-sparen beginnen, sollten Sie sich unbedingt über die Chancen und Risiken
kompetent aufklären lassen. Ein Fondssparplan ist jedoch grundsätzlich zu empfehlen, da sie höhere Renditen auswerfen.

Bei Einmalanlagen im Alter sollten Sie risikoärmere Fondsanlagen wählen, wie Geldmarkt-, Renten- und offene Immobilienfonds. Auch hier gilt wieder die breite Streuung über mehrere Kapitalanlagegesellschaften, verschiedene Märkte und Fondsmanager. Das Kapital können Sie im Alter durch einen Entnahmeplan als Rente beziehen.

Fazit: Lassen Sie sich rechtzeitig ihre Rentenlücke bzw. Versorgungslücke errechnen.

Hierzu gibt es spezielle Versorgungsanalysen, die unter Einbeziehung ihrer bisherigen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Landwirtschaftlichen Alterskasse, der Leistungen aus privaten Rentenversiche-rungsverträgen und der Kapitaleinsatz aus Lebensversicherungen sowie weiteres Vermögen mit eingerechnet wird. Bei der finanzmathematischen Berechnung werden sowohl die Inflation, als auch eine spätere dynamische Rente im Alter berücksichtigt. Dadurch erhalten Sie eine klare fachlich korrekte Altersvorsorgeplanung.

Welche Schicht für Sie die richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie bereits erwähnt, sind steuerliche Belange ein großes Thema. Geht man von den Versorgungs-produkten in Schicht I, II davon aus, dass wir eine Verzinsung des eingesetzten Sparbeitrages von 4-5%, je nach Gesellschaft, erhalten, können steuerliche Aus-wirkungen die Rendite drastisch nach oben setzen. Ein großes Risiko tragen Sie dabei in der Regel nicht.

Eine geschickte Auswahl von guten Altersvorsorgeprodukten bringt ihnen eine hohe Sicherheit bei der späteren Rente. Dabei ist es durchaus möglich, noch einen kleineren Teil im Bereich des Investmentsparens anzulegen, da hier größere Renditen zu erwarten sind. Machen Sie nicht den Fehler, jedem Trend nachzurennen, die beste Alternative ist ein antizyklisches Verhalten. Kaufen Sie keine Aktien oder Aktienfonds, wenn sie oben sind (also teuer), sondern wenn sie günstig sind.

Suchen Sie sich einen Berater, der auf ihrer Seite steht. Angestellte von Versiche-rungsunternehmen und Versicherungsagenten stehen auf der Seite einer Versicherungsgesellschaft und müssen ausschließlich deren Produkte verkaufen. Versicherungsmakler stehen auf ihrer Seite.
Beim Versicherungsmakler erhalten Sie eine ausführliche und kompetente Versorgungsanalyse, ebenso eine Bewertung der einzelnen Produkte und Schichten, sowie eine Gegenüberstellung und einen Vergleich der Anbieter und deren Produkte. Machen Sie jedoch nicht den Fehler, dass Sie ihr sauer verdientes Geld auf ein Sparbuch legen und eine Rendite unterhalb der Inflationsrate erwirtschaften. Dann haben Sie einen garantierten Kapitalverlust. Legen Sie das Geld nicht bei der Bank, sondern wie die Bank an, damit Sie im Alter eine hohe Versorgung genießen können.


G. Geiger
Finanzwirt, Masterconsultant in Finance
Bad Waldsee