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Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die gesetzlichen Regelungen zur Schadensersatzpflicht:

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet für dessen Folgen mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe, ggfs. ein Leben lang. Damit wird klar, dass die Haftpflichtversicherung existenzielle Risiken abdeckt und daher unverzichtbar ist.

Der Haftpflichtversicherer verpflichtet sich gegenüber seinem Versicherungsnehmer, ihn von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, für die er auf Grund von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen einzustehen hätte.

Zugleich ist aber mit der Haftpflichtversicherung eine Rechtsschutzfunktion verbunden, d.h. die Versicherungsgesellschaft prüft die Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Die Haftpflichtversicherung trägt dabei dann die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, wenn der Rechtsstreit auf Weisung der Versicherungsgesellschaft geführt wird.

Die Abwicklung des Versicherungsfalles erledigt die Versicherungsgesellschaft für ihren Versicherungsnehmer.