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Das existentielle Risiko überhaupt. Landwirte hatten über ihre gesetzliche Rentenversicherung schon in der Vergangenheit nur einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit Jahren bietet Ihre Berufsvertretung qualifizierte Beratung zur privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Die Rentenreform hat jetzt für alle nach dem 01.Januar 1961 Geborenen dramatische Folgen: Der gesetzliche Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit wird durch die wesentliche geringere Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese erhält darüber hinaus nur, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
Im Berufunfähigkeitsatlas Franke & Bornberg werden die Deckungskonzepte der LBV-U mit der Bestnote FFF „Hervorragend" bewertet.
Für Landwirte haben wir Rahmenvereinbarungen mit besonders günstigen Preis- Leistungs-Verhältnissen installiert.
Unsere Mitarbeiter analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer angepassten und leistungsfähigen Berufsunfähigkeitsabsicherung auf. |