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Das existentielle Risiko überhaupt. Landwirte hatten über ihre gesetzliche 
Rentenversicherung schon in der Vergangenheit nur einen Anspruch auf 
Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit Jahren bietet Ihre Berufsvertretung qualifizierte 
Beratung zur privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung. 

Die Rentenreform hat jetzt für alle nach dem 01.Januar 1961 Geborenen 
dramatische Folgen: Der gesetzliche Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit wird durch die wesentliche geringere Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese erhält 
darüber hinaus nur, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Im Berufunfähigkeitsatlas Franke & Bornberg werden die Deckungskonzepte der 
LBV-U mit der Bestnote FFF „Hervorragend" bewertet.

Für Landwirte haben wir Rahmenvereinbarungen mit besonders günstigen Preis-
Leistungs-Verhältnissen installiert. 

Unsere Mitarbeiter analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer angepassten und leistungsfähigen 
Berufsunfähigkeitsabsicherung auf.