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Eine Unfallversicherung soll in erster Linie Kapital im Invaliditätsfalle bereitstellen. 
Zusatzversicherungen sind möglich, aber nicht zwingend erforderlich. 
Unsere Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch umfassende Deckungskonzepte, die besonders den landwirtschaftlichen Besonderheiten Rechnung tragen, aus. Dazu gehören z.B. der Einschluß von Schadenereignissen, die üblicherweise nicht unter den Begriff Unfall fallen, aber auch verbesserte Gliedertaxen.

Mit unserem Insiderwissen können wir Ihnen die Abgrenzung zur gesetzlichen 
Unfallversicherung detailliert aufzeigen.