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Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den existenziellen betrieblichen Versicherungen. Neben dem Betriebsinhaber als Versicherungsnehmer sind die Betriebsangehörigen in ihren dienstlichen Verrichtungen mitversichert.

Standardmäßig ist das Betriebsstättenrisiko, insbesondere die Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, einschließlich des Haftungsrisikos als Besitzer des Betriebsgrundstückes versichert.

Nach einer qualifizierten Betriebsanalyse sollte jedem Betrieb ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz angepasst werden. Dazu verfügt die LBV-U über spezielle Deckungskonzepte.