|
| |||
|
Service
Download
|
Für Bauherren ergibt sich ein erhebliches Haftungspotenzial aus der so genannten Gefährdungshaftung. Ein neugieriger Passant stürzt z.B. in eine nicht ausreichend abgesicherte Baugrube und verletzt sich schwer. Für den ihm entstandenen Schaden kann er den Bauherren Haftbar machen. Betriebshaftpflichtversicherungen beinhalten, wenn überhaupt, die Bauherrenhaftpflicht nur für relative kleine Bauvorhaben. |
