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Jeder Halter eines inländischen Kraftfahrzeuges ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer zwecks Deckung der durch das KFZ verursachten Personen- und Sachschaden verpflichtet, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen und Wegen verwendet wird. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfüllt, wie die anderen Haftpflichtversicherungen auch, zwei wesentliche Funktionen: Prüfung der Haftungsfrage und Rechtsschutz. Für landwirtschaftliche Zugmaschinen hat die LBV-U in Baden-Württemberg die flächendeckende Einführung von Schadensfreiheitsrabatten ausgelöst und vorangetrieben. Dies brachte der Landwirtschaft Prämieneinsparungen in Millionenhöhe. Unsere Deckungskonzepte verstehen sich nicht als billige "Eintagsfliegen". Sie sind umfassend und enthalten zahlreiche Einschlüsse. Besonderen Wert legen wir auf eine ordentliche Regulierungspraxis im Schadensfall. |
