Elektronikversicherung
Eine Photovoltaikanlage ist zumeist eine Anschaffung größeren Umfangs und eine Investition in die Zukunft. Aufgrund dessen sollte darauf geachtet werden, dass die Anlage gegen Schäden entsprechend abgesichert ist. Dafür ist die sog. Elektronikversicherung zuständig.
Diese ersetzt den Sachschaden an der Anlage, der z. B. durch Feuer, Überspannung, Einbruch/Diebstahl, Sturm/Hagel, Marderbiss oder auch Vandalismus entstanden ist. Die Versicherung kommt also für die Kosten auf, die aufgewendet werden müssen, um die Anlage wieder so herzustellen, wie sie vor dem Schadenereignis war.
Darüberhinaus ersetzt die Elektronikversicherung auch den Ausfall der Anlage – also die entgangene Einspeisevergütung – nach einem versicherten Schadenereignis. Bezahlt wird dabei in der Regel ein fest vereinbarter Betrag pro kWp und Ausfalltag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Bevor die Photovoltaikanlage auf dem Dach angebracht ist, bieten einige Elektronikversicherer im Vorfeld eine sog. Montageversicherung an. Das bedeutet, dass beispielsweise die Module schon bevor die Anlage „ans Netz geht“ gegen Einbruch/Diebstahl und Feuer versichert sind.
Die LBV-U hat viele Highlights bei den Elektronikversicherungen zu bieten. Diese sind u.a.:
- Mitversicherung von Anlagen auf Gebäuden mit feuergefährlichen Stoffen ohne Zuschlag (Heu und Strohlagerung)
- Technischer Fortschritt ist mitversichert
- Kein Beitragszuschlag/höhere Selbstbeteiligung bei fehlendem Blitzschutz bzw. Beitragsnachlass bei vorhandenem Blitzschutz
- Kein Beitragszuschlag bei Eigenmontage
- Vorsorgeversicherung i.H.v. 20% - 50% der Versicherungssumme
